Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 Baugesetzbuch (BauGB) muss schriftlich erfolgen.
Für die Beantragung ist der Vordruck Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 195 BauGB zu nutzen.
Hinweis: Bitte den Antrag herunterladen und abspeichern, damit alle Funktionalitäten des Antrages angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax gesendet werden an:
Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 567-8585
Fax: 0391 567-8686
Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.