Höhenfestpunkte
Beschreibung
Das Höhenfestpunktfeld umfasst alle Höhenfestpunkte. Diese untergliedern sich in:
Fundamentale Festpunkte Höhe:
- EUVN-Punkt (European Vertical Reference Network-Point) Flechtingen,
- Landesnivellementhauptgruppe Behnsdorf,
- Knotenpunkte und Unterirdische Festlegungen des Niv.-Netzes 1. Ordnung.
Benutzungs-Festpunkte Höhe:
- Linienpunkte der Niv.-Linien 1. Ordnung,
- Nivellementpunkte der Niv.-Netze 2. und 3. Ordnung.
Für jeden Höhenfestpunkt werden Koordinaten im Amtlichen Bezugssystem für die Höhe nachgewiesen.
Benutzung
Auf Antrag werden für die Festpunkte folgende Auszüge aus den Nachweisen der Grundlagenvermessung vom LVermGeo abgegeben, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen und eine sachgerechte Verwendung gewährleistet ist:
Höhenfestpunkt | ||
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AdV1-Standardausgabe | Einzelnachweis | |
Vorblatt Skizze | x x | |
Punktliste | x | |
LSA2-Ausgabe | Gesamtauszug | |
Vorblatt Skizze Sicherungsvermessung Liste | x x x | |
1 Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland 2 Land Sachsen-Anhalt |
Gebühren
Auszüge aus den Nachweisen der Grundlagenvermessung - analog | € / Produkt |
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Punktlisten (pro angefangene 50 Punkte) | 20,00 |
Einzelnachweis als AdV-Standardauszug | 10,00 |
Einzelnachweis als Gesamtauszug LSA | 15,00 |
Festpunktübersichten (bis einschließlich DIN A3) | 10,00 |
Festpunktübersichten (größer DIN A3) | 20,00 |
Mehrausfertigungen: für jede weitere analoge Ausfertigung kommt der Faktor 0,2 zur Anwendung, sofern die Mehrausfertigungen in einem Arbeitsgang mit der Erstausfertigung bearbeitet werden können. |
Festpunktübersicht | |
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automatisierter Online-Download | kostenfrei |
AFIS®-Datensätze | € / Abgabe |
Bereitstellung, Mindestgebühr | 50,00 |
€ / Objekt | |
Höhenfestpunkt bis einschließlich 1 000 Objekte* | 0,90 |
* Ab einer Anzahl von über 1 000 Objekten finden Ermäßigungsfaktoren Anwendung. |