Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung

Die Leistungen

  • Gebäudevermessung,
  • Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung),
  • Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung),
  • Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung,
  • Sonderung (Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung),
  • Verschmelzung,
  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, der Liegenschaftskarte oder dem Geobasisinformationssystem,
  • Einreichung geeigneter Unterlagen für den Gebäudenachweis (Gebäudeeinmessung),
  • Auflösung von Zugehörigkeitshaken im Liegenschaftskataster (Überhaken),
  • Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude,
  • Überprüfung der Darstellung in der Liegenschaftskarte (Zeichenfehler),
  • Erstattung eines Verkehrswertgutachtens,
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung

werden derzeit vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation sowie von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes Sachsen-Anhalt im Onlinedienst angeboten und Sie können (je nach Leistung) bei der Online-Antragstellung zwischen diesen zuständigen Stellen wählen.

Bitte beachten Sie: Sollte erstmalig ein digitaler Antrag gestellt werden, ist die Registrierung, Authentifizierung und Anmeldung beim zentralen Bürgerkonto des Bundes (BundID) zu empfehlen, da das Service-Konto Sachsen-Anhalt mit Ablauf des 29. Februar 2024 abgeschaltet wird und anschließend nicht mehr zur Verfügung steht. Ab dem 1. März 2024 ist die digitale Antragstellung nur noch über das Service-Konto des Bundes (BundID) möglich.

Der Onlinedienst wird zukünftig durch weitere Leistungen ergänzt.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) sollen Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital anboten werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der OZG-Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt.
Unter 'Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) sind alle Leistungen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt in einem Online-Katalog gebündelt.