Antrag auf Nutzung des Geodatendienstes - Anwendung "Liegenschaftskataster"
Auf der Grundlage des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) können folgende Institutionen zum Geodatendienst – Anwendung „Liegenschaftskataster“ Zugang erhalten:
Bundes-, Landesbehörden oder öffentlich-rechtliche Fachnutzer mit flächendeckendem berechtigtem Interesse
- Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Bürgerbüro bei der Gemeinde, dem Landkreis oder dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVermIng)
- Zur Abgabe von Auszügen an Dritte
Gemeinden oder Landkreise
- Für alle Liegenschaften in der Gebietskörperschaft
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) in Sachsen-Anhalt als Aufgabenträger
- Zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen und Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung
Zugelassene Notarinnen und Notare in Sachsen-Anhalt
- Zur notariellen Amtsausübung
Der Geodatendienst kann derzeit technisch bedingt nur anhand von administrativen Einheiten begrenzt werden, wobei die kleinste Einheit eine Gemarkung ist.
Für die Nutzung des Geodatendienstes bestehen rechtliche Voraussetzungen. Eine Beratung durch unsere Service-Kontaktadressen des LVermGeo wird bei Interesse an Auszügen aus dem Liegenschaftskataster oder ALKIS®-Daten daher empfohlen.