Kaufpreissammlung

Beschreibung

Die Kaufpreissammlung ist die Datenbasis, auf der die Grundstückswertermittlung aufbaut. Gemäß §195 Baugesetzbuch ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen, von der beurkundenden Stelle (i. d. R. Notare) in Abschrift dem Gutachterausschuss zur Führung der Kaufpreissammlung zu übersenden. Hier werden die Erwerbsvorgänge erfasst und ausgewertet. Dadurch ist es möglich, die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt detailliert darzustellen und die Grundlagen für die Wertermittlung zu schaffen.
Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Sachverständige für Grundstückswertermittlung, Makler, Banken und Versicherungen verwenden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beispielsweise für eigene Wertermittlungen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden einzelfall- und anlassbezogen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt. Zur Wahrung des Datenschutzes werden die Daten grundsätzlich anonymisiert abgegeben.


Antrag

Anträge auf Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich gestellt werden.

Die Antragsteller haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Das konkrete Objekt, für das Auskunft gewünscht wird, ist zu benennen und zu beschreiben sowie die Zweckbindung der Auskunft zu versichern. Auf Grundlage dieser Angaben werden die persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller sowie die sachlichen Voraussetzungen, etwa ob eine ausreichende Anzahl von Vergleichsfällen vorliegt und die Anonymisierung der Vergleichsfälle gewährleistet ist, geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Auskunft erteilt.

Der Antragsteller erhält aus der Kaufpreissammlung:

  • die Ausgabe des Selektionsansatzes, der nach den Angaben des Antragsstellers von der Geschäftsstelle erstellt worden ist,
  • die Liste ”Auskunft” mit anonymisierten Kauffällen,
  • die Liste der zugehörigen entschlüsselten Gemeindeteile und
  • den Katalog der Schlüssel einzelner Elemente der Kaufpreissammlung als Anlage zur Liste ”Auskunft”.

Gebühren

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sowie für die Lizenzierung werden Gebühren nach der Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

Beispiele von Auskünften aus der KaufpreissammlungGebühr in €
je auf Einzelfälle bezogene Auskunft 
 Grundgebühr je mit bis zu 10 Vergleichsfällen 
  
 über land- und forstwirtschaftliche Flächen100,00
 über Bauland, sonstige unbebaute Flächen und bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz
(z. B. Garagen und Wochenendhäuser)
115,00
 über bebaute Flächen120,00
 zuzüglich je weiteren mitgeteiltem Vergleichsfall5,00