Erstattung eines Verkehrswertgutachtens
Die Beantragung auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 Baugesetzbuch (BauGB) kann online oder per Vordruck erfolgen.
Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 BauGB
- zum Onlinedienst
- zum Formular (PDF-Datei)
Hinweis: Bitte den Antrag herunterladen und abspeichern, damit alle Funktionalitäten des Antrages angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag kann an die Kontaktdaten des LVermGeo gesendet werden.
Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.


