Gesetze und Vorschriften der Zuständigen Stelle
Bei der Berufsausbildung zum/zur Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in handelt es sich um eine duale Ausbildung. Die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und Berufsschulbildung garantiert eine perfekte Verbindung von Theorie und Praxis. Folgende Gesetze und Vorschriften sind bei der Ausbildung zu berücksichtigen.
Gesetze und Vorschriften für die betriebliche Ausbildung
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie - Ausbildungsberufe Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in (GeoITAusbVO)
- Prüfungsordnung LSA (PO-Geo)
- Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten" (Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung)
- Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
- Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
- Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende" (Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung)
Gesetze und Vorschriften für die schulische Ausbildung
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Geomatiker/in
- Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Vermessungstechniker/in