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Radonvorsorgegebiete im Sachsen-Anhalt-Viewer

Die Radonvorsorgegebiete für Sachsen-Anhalt nach § 121 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes werden erstmalig im Sachsen-Anhalt-Viewer in der Kartenauswahl unter der Rubrik Natur und Umwelt veröffentlicht.

Aufgrund dieses Gesetzes legt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt fest.

In diesen Gebieten kann der Fall eintreten, dass der gesetzliche Referenzwert aus der über ein Jahr gemittelten Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird.

Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht, das sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen befindet.

Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Als Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt sind derzeit Gemeinden in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz festgelegt.

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