Bodenrichtwerte für Bauland mit Stichtag 01.01.2022 im Geodatendienst verfügbar
Die letztmalige Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgte zum Stichtag 31. Dezember 2020.
Im November 2019 verabschiedeten Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) werden eine Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten und eine Neufestsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage der neuen Grundsteuerwerte angeordnet. Gemäß dem Bundesmodell soll die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks bemessen werden, Sachsen-Anhalt wird dieses Bundesmodell anwenden.
Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sowohl unbebauter Grundstücke als auch des Bodenwertanteils bebauter Grundstücke sind die Bodenrichtwerte.
Daher wurden im Rahmen der ersten Hauptfeststellung die notwendigen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 durch die Geschäftstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt außerhalb des regulären Zwei-Jahres-Rhythmus ermittelt und beschlossen.
Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform wurden durch die rechtlichen Vorgaben auch erhöhte Anforderungen an die Bodenrichtwerte formuliert. So sind Bodenrichtwertzonen so abzugrenzen, dass sie den Grundstücksmarkt zum Stichtag aktuell und hinsichtlich der lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken ausreichend differenziert darstellen. Insgesamt sind über 10 200 Bauland-Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt worden.
Die sich aus dem GrStRefG ergebenen Anforderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Bodenrichtwerte für Bauland und werdendes Bauland. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist das Vermögen nicht auf der Basis der Bodenrichtwerte zu bewerten.
Die Bodenrichtwerte können über den Gastzugang im Geodatendienst Bodenrichtwerte oder im Sachsen-Anhalt-Viewer kostenfrei eingesehen werden.
Weitere Informationen:
- Was sind Bodenrichtwerte?
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