Gemäß Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) werden die Bundesländer ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer nach den dort festgelegten neuen Regeln erheben – so auch in Sachsen-Anhalt. Die Grundsteuer ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz, wie Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zu zahlen.
Flurstücksbezogene Informationen für Ihr Grundstück im Grundsteuer-Viewer
Zur Unterstützung der Steuerpflichtigen werden die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt zum 01. Juli 2022 ermittelten Bodenrichtwerte für bebaute und unbebaute Baulandflächen sowie die Geobasisdaten des LVermGeo als flurstücksbezogene Informationen für Ihr Grundstück kostenlos bereitgestellt.
Diese Daten sind im Internet im Grundsteuer-Viewer unter www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de abrufbar, detaillierte Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie beim Ministerium der Finanzen.
Sammelabfrage mehrerer Flurstücke
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die sehr viele Flurstücke besitzen, besteht seit dem
1. Juli 2022 auch die Möglichkeit, die flurstücksbezogenen Informationen für diese Flurstücke gebündelt kostenpflichtig durch das LVermGeo bereitstellen zu lassen.
Hierfür ist die Einreichung einer Zusammenstellung der betreffenden Flurstücke erforderlich. Diese kann in den Formaten Excel, CSV oder TXT eingereicht werden. Die Zusammenstellung muss die Angaben: Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, Zähler und Nenner des Flurstückes enthalten. Nutzen Sie bitte hierfür die nebenstehenden Vorlagen.
Durch die Zusammenstellung der Daten wird eine Einzelabfrage der Flurstücksinformationen entbehrlich.
Mit den Informationen aus der Einzelabfrage im Grundsteuer-Viewer bzw. aus den durch das LVermGeo bereitgestellten Daten der Sammelabfrage kann dann der erforderliche Erklärungsbogen vollständig ausgefüllt werden. Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten, zu Ihrem Flurstück oder zur Bereitstellung der gebündelten Grundsteuerinformationen haben, wenden Sie sich gern an eines unserer Geokompetenz-Center.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform und zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts stehen im Auskunftsportal der Finanzverwaltung unter https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer zur Verfügung. Hier können Sie auch alle Fragen zur Grundsteuerreform stellen.