Indexreihen

Veröffentlichung der Indexreihen: 17. April 2025

Konjunkturelle Entwicklungen verändern das Wertgefüge des Grundstücksmarktes. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt werden nach § 18 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit Indexreihen erfasst. Gemäß § 18 Absatz 2 ImmoWertV bestehen Indexreihen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben. Die Indexzahlen können auf bestimmte Zeitpunkte des Erhebungszeitraums bezogen werden. Die Ermittlung der Indexzahlen erfolgt aus geeigneten Kaufpreisen für Grundstücke bestimmter räumlicher und sachlicher Teilmärkte. Zur modellkonformen Anwendung sind zu jeder Untersuchung die nötigen Informationen gemäß § 12 Absatz 6 ImmoWertV angegeben (u. a. Stichtagsbezug, sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich, Stichprobenumfang).

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt hat in Folge der Komplexität des Grundstückmarktes wegen verschiedenartiger Nutzungen und regionaler Strukturen in den räumlich begrenzten Teilmärkten unterschiedliche Indexreihen für typische Nutzungen abgeleitet. Bei der Anwendung ist die Zuordnung der Gemarkungen in Regionstypen zu beachten.

Bei der Ableitung der Indexreihen wurden alle entsprechenden Kauffälle mit einem Vertragsdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres verwendet, die dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuzuordnen sind. Als Basisjahr gilt jeweils das Jahr 2020. Die Indexzahl bezieht sich auf den 1. Juli des jeweiligen Bezugsjahres. Dabei ist der letzte Indexwert jeder Indexreihe vorläufig, da im Laufe des darauf folgenden Jahres noch Kaufverträge mit zurückliegendem Vertragsdatum eingehen. Der endgültige Indexwert ergibt sich daher erst bei der nächsten Indexreihenermittlung.

Bis zum Jahr 2023 wurden Indexreihen im Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Die danach vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt beschlossenen Indexreihen finden Sie hier:

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