Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt stellt über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt die Bodenrichtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen flächendeckend für das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

Der Bodenrichtwert ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks.
Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone wird ein Bodenrichtwert angegeben.

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.
Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Die Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt werden flächendeckend unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zum Stichtag 1. Januar jeden geraden Jahres ermittelt.

Bodenrichtwerte werden für räumlich begrenzte Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen als zonale Bodenrichtwerte zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks angegeben.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus der Höhe der Bodenrichtwerte, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen, noch aus den sie beschreibenden Grundstücksmerkmalen hergeleitet werden.

Die Bodenrichtwerte werden als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gemäß Baugesetzbuch in Bodenrichtwertzonen angegeben. Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet mit Grundstücken, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Bauland oder auch baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Der Bodenrichtwert in bebauten Gebieten entspricht dem Wert, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustandes, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.

Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen beziehen sich auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen. Ab dem Stichtag 31. Dezember 2011 beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine Flächengröße von 4 Hektar. Hinsichtlich des Einflusses der Pachtverhältnisse beziehen sich die Bodenrichtwerte für Ackerland zu den Stichtagen 31.Dezember 2012 und 31. Dezember 2013 zusätzlich auf ein pachtfreies Grundstück. Ab dem Stichtag 31. Dezember 2014 sind die Bodenrichtwerte für Ackerland auf eine verpachtete Fläche mit einer Restpachtdauer von vier Jahren bezogen. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z. B. in der Art der landwirtschaftlichen Nutzung, der Ackerzahl oder der Grünlandzahl) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.

Die Bodenrichtwerte für forstwirtschaftlich genutzte Flächen beziehen sich auf forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke von regelmäßiger Form in normalem Kulturzustand ohne Aufwuchs, die den ortsüblichen Bewirtschaftungsgrundsätzen entsprechen.